Allgemeine Information für Export und ImportSchweiz:Tollwutschutzimpfung mit der 12. Woche, zusätzliche Beschei-nigung, dass der Hund aus einer nicht-tollwut-gefährdetenRegion stammt. Dann darf der Welpe in die Schweiz einreisen.Frankreich:Tollwutschutzimpfung in der 12. Woche und 21 Tage Ruhefrist imHerkunftsland. Dann darf der Welpe nach Frankreich einreisen.USA:Tollwutschutzimpfung in der 12. Woche, zusätzliche Bescheinigung,dass der Hund aus einer nicht-tollwut-gefährdeten Region stammt.Nach der Einreis in die USA besteht anschließend ein21-tätiges Ausgehverbot = ”Quarantäne beim Welpenkäufer”.